top of page

Impressum

 

Name:   Klaus Constabel
Straße:   Roteisenweg 10
Ort:   39130 Magdeburg
Telefon:   +49 (0)171/3435601
Internet:   www.mypictures-kc.com

E-mail : klaus.constabel@t-online.de

Steuernummer : auf Anfrage
 

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 6 MDStV:   Klaus Constabel

​

Urheberrecht und Haftung

Alle angebotenen Inhalte dienen ausschließlich der Information. Die in dieser Seite öffentlich zugänglich gemachten Dokumente einschließlich anderer dazugehörigen Daten wie z.B. Bilder, Grafiken, Programmiercodes sind uhrherrechtlich geschützt. Verantwortlich für die Inhalte sind die Jeweiligen Autoren. 

Für Dokumente, die in elektronischer Form  über Datennetze angeboten werden, gilt uneingeschränkt das Uhrheberrechsgesetz (UrhG). Insbesondere gilt: 

Einzelne Vervielfälltigungen, z.B. Kopien Ausdrucke, dürfen nur zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch angefertigt werden (§ 53UrhG).

Die Herstellung und Verbreitung von weiteren Reproduktionen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers gestattet. Der Benutzer ist für die

Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und kann bei Missbrauch haftbar gemacht werden.

​

Alle Inhalte dieser Internetpräsentation sind ausschließlich Eigentum der Fotografie Klaus Constabel.  In keinem Fall wird für Schäden, die sich aus der

Verwendung der abgerufenen Informationen ergeben, eine Haftung übernommen.

Für die Inhalte der über Hyperlinks verbundenen Angebote auf andere Sites sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich.

Alle angebotenen Inhalte und Dienste sowie sämtliche mit dieser Seite zusammenhängendes Tun, Dulden od. Unterlassen unterliegt ausschließlich

deutschem Recht. 


Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehme ich keine Haftung für die Inhalte externer Links.
Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.
 

Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt
Sollten Inhalte oder Darstellungen dieser Seite Rechte Dritter oder gesetzliche Betsimmungen verletzen, so bitte ich um eine diesbezügliche Nachricht ohne Kostennote.
Zu Recht beanstandete Passagen werden unverzüglich entfernt, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist.
Ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten weise ich vollumfänglich zurück und strebe Gegenklage an wegen Verletzung der vorgenannten Bestimmung und rechtsmissbräuchliche Abmahnung im Sinne von § 8 IV UWG.

​

Quelle : Celíne Mülich  www.fotografen-homepage.com

​

Schadenersatz bei unterlassener Urheberbezeichnung

Das Urheberrecht gibt sowohl dem Lichtbildner als auch dem Urheber eines fotografischen Werkes das Recht als Urheber des Bildes genannt zu werden.

Dies regelt der § 13 UrhG. Das bedeutet, der Fotograf ist grundsätzlich bei jeder Nutzung eines Werkes zu benennen. Wird ein Foto im Internet genuzt,

ist es grundsätzlich so, dass der Name des Fotografen bei jedem Abruf des Bildes angezeigt werden muss. Wenn der Name des Fotografen nur dann eingeblendet wird, wenn der Mauszeiger  über das Bild fährt erfüllt diese Art der Benennung des Urhebers nicht die Anforderungen des Gesetzes,

(AG Düsseldorf,Urteil v.03.09.2014, Az.57C5593/14; LG München 1, Urteil v. 17.12.2014, Az.37 O 8778/14).

Wenn und somit ein Bild vom Fotografen kostenlos zur Verfügung gestellt wird, folgt daraus nicht, das der Fotograf auf sein Recht zur Urheberbenennung

verzichtet. Der Urheber muss genannt werden. Gegen eine Nutzung, bei der der Fotograf nicht benannt wird, kann der Fotograf Unterlassungsansprüche

geltend machen und darüber hinaus kann entweder Schadenersatz oder eine Entschädigung in Geld verlangt werden.

​

Schadenersatz bei Bilderklau

Beim Bilderklau werden die Rechte des Fotografen auf zwei Ebenen verletzt. Der Fotograf ist rechtlich einem Urheber gleichgestellt. Das bedeutet der 

Fotograf hat an seinen Bildern nicht nur die Möglichkeit Nutzungsrechte einzuräumen, sondern der Fotograf hat auch einen Anspruch darauf, 

dass seine Urheberpersönlichkeitsrechte gewahrt werden. Unter den Urheberpersönlichkeitsrechten ist besonders das Recht auf Anerkennung der 

Urheberschaft hervorzuheben. Das bedeutet, der Fotograf hat, sofern keine andere Absprache mit den Fotograf getroffen wurde, ein Recht darauf als Urheber der Fotografie benannt zu werden (§13 UrhG). 

Die Höhe des Lizenzschadens ist der Betrag, den verständige Parteien für die Nutzung des Bildes vereinbart hätten. Um dies zu bestimmen, wird von den

Gerichten oft die Bildhonorare der MFM Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing zurückgegriffen. Zahlreiche Gerichte verdoppeln den angemessenen

Lizenzsatz dann. Grund dafür ist die Verletzung des Fotografen in seinem Persönlichkeitsrecht. Der Fotograf hat ein Recht auf Achtung

seiner Urheberschaft.

​

Wiederspruch gegen Werbe - Mails

Die Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und

Informationsmaterialien wird hiermit wiedersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-E-Mails, vor.

​

Quelle : Kanzlei-Kramarz

​

Klaus Constabel ist freier Fotograf der Europäischen-Nachrichten-Agentur (ENA). RegNr. Bundespresseamt BPA 12A 9497 - 017.

Mitglied im Deutschen Verband der Pressejournalisten. 

Anschrift Redaktion : Reichstein Research Group Inc.  European-News-Agency. D85055 Ingolstadt/Do. - Annette-Kolb-Str.16. RegNr. PO 2000 133 261.

SteuerNr. 124/104/60082.  E-mail : Contact@European-News-Agency.Com .

bottom of page